“Andreas Tinhofer is a 'very well-connected' figure and 'an important person in the market,' with a 'brilliant brain and huge expertise'.”Chambers Europe 2020
Andreas Tinhofer ist Partner unserer Kanzlei und Spezialist für Arbeitsrecht.
Andreas Tinhofer berät seit 20 Jahren Arbeitgeber und Führungskräfte in allen arbeitsrechtlichen Fragen einschließlich des Arbeitnehmerdatenschutzes und der betrieblichen Altersversorgung. Seine Expertise umfasst Themen wie Restrukturierung und Sozialplanverhandlungen, Arbeitszeit, Scheinselbstständigkeit, Betriebsratsangelegenheiten (einschließlich Betriebsvereinbarungen), Beendigung von Arbeitsverhältnissen, betriebliche Altersvorsorge, nachvertragliche Verpflichtungen und Arbeitskräfteüberlassung.
Er vertritt seine Mandanten regelmäßig vor österreichischen Gerichten und anderen öffentlichen Behörden (z.B. Gleichbehandlungskommission, Schlichtungsstelle).
Andreas Tinhofer hat zahlreiche Beiträge zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Fragen veröffentlicht (z.B. Betriebsübergang, Entlassungen, Dienstverträge von Vorstandsmitgliedern und Arbeitskräfteüberlassung). Seit 2009 ist er als „National Correspondent“ der internationalen juristischen Fachzeitschrift “European Employment Law Cases” (EELC) tätig.
Andreas Tinhofer ist Absolvent der Universität Wien (Dr. iur. 2000) und der Universität Exeter (LL.M. 1995), mit zusätzlichem Studium an der Université Paris II (1992). Nach dem Studium forschte und lehrte er als Assistenzprofessor für Arbeitsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU Wien) und trug laufend zu arbeitsrechtlichen Themen bei Seminaren für Geschäftsführer und HR-Manager vor.
Andreas Tinhofer ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Wien, der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht, der Internationalen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht und der European Employment Lawyers’ Association (EELA).
Andreas Tinhofer arbeitet auf Englisch (fließend) und Deutsch (Muttersprache), mit Grundkenntnissen in Französisch und Spanisch.
Ausgewählte Referenzfälle:
Sie interessieren sich für weitere Referenzfälle oder eine Liste in deutscher Sprache? Kontaktieren Sie bitte vienna@zeilerfloydzad.com – vielen Dank.
Berufliche Erfahrung
Ausbildung
Tinhofer (lecturer), “Beendigung des Arbeitsverhältnisses”, Lehrgang Arbeitsrecht 2021 MANZ Rechtsakademie, 05.05.2021.
Tinhofer (lecturer), “Aktuelle Entscheidungen im Arbeitsrecht”, Linde Verlag & WIFI Wien Jahresdialog Arbeitsrecht 2021 “HR-Arbeit post COVID-19: Was kommt, was bleibt, was geht?”, 14.04.2021.
Ist die Beteiligung von Leiharbeitnehmern bei der Wahl des Betriebsrates zulässig? Um diese Frage zu beantworten, greift Andreas Tinhofer die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshof auf und führt aus, welche sonstigen Folgen Personalleasing auf den Betriebsrat hat.
Because of crises like the COVID-pandemic many employers are under a pressure to reduce costs which often leads to collective redundancies. Therefore, Andreas Tinhofer deals with the issue, which legal requirements have to be kept in mind when it comes to collective redundancies.