Legal notice

Der Name „Zeiler Floyd Zadkovich“ wird von einzelnen Mitgliedskanzleien verwendet, die weltweit professionelle juristische Dienstleistungen für Mandanten erbringen, sowie von anderen verbundenen Unternehmen.

Jede Mitgliedskanzlei ist eine eigenständige juristische Person oder Personengesellschaft, die individuell gegründet wurde und separat reguliert wird, und juristische Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Regeln jener Rechtsordnungen erbringt, in denen sie tätig ist. Jede Kanzlei ist Mitglied von Zeiler Floyd Zadkovich (ein Schweizer Verein) („Verein“).

Der Verein erbringt selbst keine Dienstleistungen für Mandanten und ist nicht verantwortlich für Handlungen oder Unterlassungen einzelner Mitgliedskanzleien von Zeiler Floyd Zadkovich. Die vertragliche Beziehung im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen wird in den zwischen der betreffenden Mitgliedskanzleien und dem Mandanten abgeschlossenen Auftragsbedingungen definiert.

Die Mitgliedskanzleien des Vereins stehen in keinem gesellschaftlichen Verhältnis zueinander und keine Mitgliedskanzlei haftet für Handlungen oder Unterlassungen einer anderen Mitgliedskanzlei. Keine Mitgliedskanzlei des Vereins ist Vertreter oder Auftraggeber einer anderen Mitgliedskanzlei oder des Vereins (oder hat anderweitig die Befugnis oder Kompetenz, eine andere Mitgliedskanzlei oder den Verein vertraglich zu verpflichten). Ebenso ist der Verein weder Vertreter oder Auftraggeber einer Mitgliedskanzlei (noch hat er anderweitig die Befugnis oder Kompetenz, eine andere Mitgliedskanzlei vertraglich zu verpflichten).

Die Mitgliedskanzleien von Zeiler Floyd Zadkovich sind:

ZFZ Zeiler Rechtsanwälte GmbH
The ICON Vienna (Tower 17, Floor 14), Wiedner Gürtel 11
1100 Wien
Österreich

Zeiler Floyd Zadkovich (US) LLP
33 East 33rd St. (9th Floor, Suite 905)
New York, NY 10016
Vereinigte  Staaten von Amerika

Zeiler Floyd Zadkovich LLP
Caroline House, 3rd Floor, 55 High Holborn
London WC1V 6DX
Vereinigtes Königreich

Zeiler Floyd Zadkovich (Pty) Ltd
Level 29, Chifley Tower, 2 Chifley Square
Sydney
NSW 2000
Australien

Offenlegungspflicht nach § 25 MedienG („Medieninhaber“):

Zeiler Floyd Zadkovich (US) LLP
215 Park Avenue South, Ebene 11
New York, NY 10003
Vereinigte Staaten von Amerika

Geschäftsführer: Edward Floyd, Luke Zadkovich

Gesellschafter: Edward Floyd, Luke Zadkovich

Branche: Ausübung des Rechtsanwaltsberufs einschließlich dazugehörige Tätigkeiten sowie Verwaltung des Gesellschaftsvermögens.

Diese Website richtet sich an Mandanten und andere interessierte Personen und hat zum Ziel, die Kanzlei vorzustellen und über rechtliche Neuigkeiten und Entwicklungen zu informieren.

 

Länderspezifische Informationen:

Österreich:

ZFZ Zeiler Rechtsanwälte GmbH
The ICON Vienna (Tower 17, Floor 14), Wiedner Gürtel 11
1100 Wien, Österreich
T +43 1 8901087-0
E [email protected]

FN 416503 f, Handelsgericht Wien (HG Wien)

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU 68743737

Wir sind österreichische Rechtsanwälte unter der Aufsicht der Rechtsanwaltskammer Wien (RAK). Die anwendbaren berufsrechtlichen Regelungen wie die Rechtsanwaltsordnung (RAO), die Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes und für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und des Rechtsanwaltsanwärters (RL-BA) und das Disziplinarstatut (DSt) der Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter sind unter www.ris.bka.gv.at abrufbar.

Branche: Unser Geschäftszweig ist die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes einschließlich Nebentätigkeiten und die Verwaltung des Gesellschaftsvermögens (§ 21c Z 6 RAO).

USA:

Gemäß den New Yorker Standesregeln kann ein Teil des Materials auf dieser Website als Attorney Advertising betrachtet werden.  Dementsprechend geben wir in Übereinstimmung mit diesen Regeln die folgende Erklärung ab: „Attorney Advertising. Bereits erzielte Resultate garantieren keine ähnlichen Ergebnisse“.

Vereinigtes Königreich:

Die Zeiler Floyd Zadkovich LLP und ihre Mitglieder und Mitarbeiter werden von der Solicitors Regulation Authority autorisiert und reguliert (Registrationsnummer 638468). Die Regelungen der Solicitors Regulation Authority können unter www.sra.org.uk eingesehen werden. Die Vorschriften der Law Society of England and Wales, die das Vertretungsorgan für in England und Wales zugelassene Rechtsanwälte ist, sowie Informationen über Zeiler Floyd Zadkovich LLP und ihre Mitglieder sind unter www.lawsociety.org.uk zu finden.

Jedes Mitglied von Zeiler Floyd Zadkovich LLP ist entweder ein Solicitor der Senior Courts von England und Wales oder ein registrierter ausländischer Anwalt (als Einzelperson bei der Solicitors Regulation Authority gemäß Abschnitt 89 des Courts and Legal Services Act 1990 registriert). Eine Liste der Mitglieder von Zeiler Floyd Zadkovich LLP ist an ihrem eingetragenen Sitz erhältlich.

Das Wort „Partner“ bezieht sich auf ein Mitglied von Zeiler Floyd Zadkovich LLP oder einen Mitarbeiter oder Berater mit gleichwertigem Ansehen und gleichwertigen Qualifikationen sowie auf einen Partner, ein Mitglied, einen Direktor, einen Mitarbeiter oder Berater in einer anderen Zeiler Floyd Zadkovich praktizierenden Einheit mit gleichwertigem Ansehen.

UK-Beschwerdeverfahren

Wir wollen Ihnen den bestmöglichen Service bieten. Sollten Sie jedoch zu irgendeinem Zeitpunkt unzufrieden mit dem Service sein, dann sollten Sie uns unverzüglich informieren, damit wir unser Bestes tun können, um das Problem zu lösen.

In erster Linie kann es hilfreich sein, sich mit der Person, die an Ihrem Fall arbeitet, in Verbindung zu setzen, um Ihre Bedenken zu besprechen, und wir werden unser Bestes tun, um alle Probleme in dieser Phase zu lösen. Wenn Sie eine formelle Beschwerde einreichen möchten, können Sie auf Anfrage eine Kopie unseres Beschwerdeverfahrens per E-Mail an [email protected] erhalten. Die Einreichung einer Beschwerde hat keinen Einfluss darauf, wie wir Ihren Fall behandeln.

UK Beschwerden Regelungsverfahren

Die Anwaltsaufsichtsbehörde kann Ihnen helfen, wenn Sie Bedenken hinsichtlich unseres Verhaltens haben. Dies kann z.B. bei Unehrlichkeit oder bei ungerechter Behandlung aufgrund Ihres Alters, einer Behinderung oder anderer Merkmale der Fall sein.

Sie können Ihre Bedenken bei der Solicitors Regulation Authority vorbringen.

Was tun im Vereinigten Königreich, wenn wir Ihre Beschwerde nicht lösen können?

Der Rechtsombudsmann kann Ihnen helfen, wenn wir Ihre Beschwerde nicht selbst lösen können. Er wird sich unabhängig mit Ihrer Beschwerde befassen, und es hat keinen Einfluss darauf, wie wir Ihren Fall bearbeiten.

Bevor eine Beschwerde zur Untersuchung angenommen wird, wird der Ombudsmann prüfen, ob Sie zuerst versucht haben, Ihre Beschwerde mit uns zu klären. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie sich mit Ihrer Beschwerde an den Rechts-Ombudsmann wenden:

Der Rechtsombudsmann erwartet, dass Beschwerden innerhalb eines Jahres nach dem Datum der Handlung oder Unterlassung, über die Sie besorgt sind, oder innerhalb eines Jahres, nachdem Sie feststellen, dass Bedenken bestanden, bei ihm eingereicht werden. Sie müssen Ihre Bedenken auch innerhalb von sechs Monaten nach unserer endgültigen Antwort an Sie an den Rechtsombudsmann weiterleiten.

Wenn Sie weitere Informationen über den Ombudsmann wünschen, wenden Sie sich bitte an ihn.

Kontaktdaten des britischen Ombudsmanns

www.legalombudsman.org.uk
Telefon: 0300 555 0333 zwischen 9.00 und 17.00 Uhr.
E-Mail:  [email protected]
Legal Ombudsman, PO Box 6167, Slough, SL1 0EH

Australien:

Zeiler Floyd Zadkovich (Pty) Ltd. ist eine eingetragene Rechtsanwaltskanzlei, die von der Law Society of NSW, Australien (Nr. 36792) reguliert wird, mit beschränkter Haftung nach einem gemäß der Gesetzgebung über Berufsstandards genehmigten Schema, und berät in australischem Recht.  Das Büro befindet sich in Level 15, 1 O’Connell Street, Sydney, NSW 2000.